Nachhaltigkeit

Regelkonformität (compliance) stellt für uns ein wesentliches Element erfolgreicher Geschäftsführung dar.

Die Befolgung dieser Regeln wird kontinuierlich überprüft und gegeben falls erweitert bzw. modifiziert.

Jeder unserer Mitarbeiter wird durch entsprechende Schulungen mit der Regelkonformität vertraut und erkennt diese an.

Compliance kommt aus unserer Überzeugung, dass korrektes Verhalten auch geschäftlichen Erfolg mit sich bringt.

Die Verhaltensgrundsätze oder auch als „code of conduct“ bezeichneten Anforderungen an jeden unser Mitarbeiter, finden Anwendung auf die Hamburger Isolier-Technik GmbH und auch die Hamburger Brandschutz-Technik GmbH.

Alle Führungskräfte sind mitverantwortlich für dessen Befolgung & Umsetzung, und haben Vorbildcharakter.

Verstösse gegen den „code of conduct“ werden nicht toleriert.

Sie schaden unseren Betrieben und unseren Mitarbeitern.

Regelverstösse können, für den jeweiligen Mitarbeiter, Disziplinarmassnahmen, einschliesslich Bonus-, Karriere- oder Stellenverlust bedeuten.

Jeder Mitarbeiter in unserem Unternehmen prägt mit seinem Verhalten den Erfolg und Ruf der Hamburger Isolier-Technik GmbH und der Hamburger Brandschutz-Technik GmbH.

Verhaltensgrundsätze

  1. Rechtschaffenheit

Unsere Geschäfte im In- und Ausland tätigen wir stets nach den gültigen Gesetzen.

Eventuell erforderliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden findet kooperativ statt.

Bei Unstimmigkeiten ziehen wir einen neutralen Schlichter zu rate.

Es werden keine Gelder für unlautere Zwecke verwendet.

Bestechung findet weder direkt noch indirekt über dritte satt.

Ebenso wenig räumen wir sonst irgendwelche Vorteile ein, die den Zweck haben, Entscheidungen unserer Mitarbeiter zu beeinflussen. ( z.B. unverhältnismässig teure Einladungen, Geschenke oder Rückvergütungen).

Unsere Geschäfte basieren auf Qualität und nicht auf unlauteren Machenschaften.

Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug, Bestechung oder andere kriminelle Handlungen ziehen strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich und führen zur fristlosen Entlassung. Für entstandene Schäden wird der Verursacher in Haftung genommen.

Einladungen, Geschenke oder andere Zuwendungen bzw. Begünstigungen erfordern eine Meldung bei der Geschäftsführung.

  1. Interessenkonflikte

Konflikte zwischen den Interessen der Mitarbeitern und dem Unternehmen sind zu vermeiden. Es gilt das Prinzip der Selbstdeklaration ( Anzeigepflicht).

Nebentätigkeiten oder öffentliche Ämter bedürfen der Zustimmung aller Geschäftsführer.

Es gilt ein striktes Konkurrenzverbot.

  1. Qualität, Sicherheit und Umweltschutz

Alle Mitarbeiter halten sich an unseren, durch die DIN ISO 9001, festgelegten Qualitätskriterien.

Sicherheit und Schutz von Mensch und Umwelt haben stets Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

Unser Ziel ist es, die DIN ISO 9001, die DIN ISO 14001 und die OHSAS 450001 zu einem integrierten Management System zu machen und dieses I.M.S. stetig weiter zu entwickeln. Die, durch Schulungen erlernten, DIN Regeln und Sicherheitsverhalten sind von jedem Mitarbeiter mitzutragen.

Der Konsum von Alkohol und anderen Rausch-und Betäubungsmitteln während der Dienstzeit ist verboten.

Dazu gehören auch alle Fahrten mit dem Dienstwagen.

  1. Fairer Umgang / Persönlichkeitsschutz

Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, anderen Menschen mit Respekt und Anstand zu begegnen.

Mobbing und Diskriminierung im Besonderem auf Grund von Geschlecht, Rasse, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Religion, Alter Abstammung, Behinderung, Mitgliedschaft bei Gewerkschaften oder politischen Parteien, Personenstand oder militärischer Zugehörigkeit sind strikt zu unterbinden.

Wir sind angehalten jede vakante Position in unserem Unternehmen Geschlechtsneutral auszuschreiben.

Es wird eine Vielfalt an Mitarbeitern angestrebt.

Wir achten die Privatsphäre und gewährleisten den gesetzlich garantierten Schutz der persönlichen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern, sichergestellt durch unsere Datenschutzbeauftragten.

  1. Kommunikation / Umgang mit vertraulichen Informationen

Vertrauliche, nicht öffentliche Informationen der Hamburger Isolier-Technik GmbH und Hamburger Brandschutz-Technik GmbH, müssen vertraulich bleiben. Handelt es sich um eigentliche Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse, kann bei deren Offenbarung grosser Schaden entstehen. Solche Informationen sind sogar strafrechtlich vor widerrechtlicher Weitergabe und Verwendung geschützt – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Mandates.

Ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe durch die Geschäftsführung dürfen keine Informationen, Dokumente, Datenträger usw. des Unternehmens an Dritte bekannt gegeben werden.

Dazu zählen, des Weiteren noch Informationen über:

  • Getätigte oder zu tätigende Investitionen
  • Aufträge und Konditionen bei Kunden und Lieferanten
  • Strategien
  • IT Konzepte
  • Budgets
  • Preisgestaltung unserer zu verkaufenden Leistungen
  • drohende Gerichtsfälle

Allgemeine Informationen gegenüber der Öffentlichkeit sind mit der Geschäftsführung abzustimmen.

Nicht kommentiert werden grundsätzlich

  • Kundenbeziehungen
  • Mitbewerber
  • laufende Untersuchungen
  • Projekte im Stadium der Evaluation,
  • Angelegenheiten einzelner Mitarbeiter
  • Gerüchte.
  1. Lauterer Wettbewerb

Wir sind dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs verpflichtet und bekennen uns auch im Wettstreit mit Konkurrenten zu Fairness und Integrität. Wir arbeiten mit Geschäftspartnern zusammen, die unsere Werte teilen und die Geschäftsprinzipien dieses Verhaltenskodexes anerkennen. Grundvoraussetzung dazu ist die Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Untersagt sind insbesondere:

  • Absprachen mit Wettbewerbern über Preise oder die Zuteilung von Gebieten, Märkten oder Kunden, über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen;
  • der Austausch von Informationen mit Wettbewerbern über aktuelle oder zukünftige Preise, Margen, Kosten, Angebote und Marktanteile;
  • die Abgabe von Scheinangeboten, welche auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen.

Wir achten darauf, dass die Hamburger Isolier-Technik GmbH und die Hamburger Brandschutz-Technik GmbH nicht zur Geldwäsche oder für andere gesetzeswidrige finanzielle Transaktionen missbraucht wird. Geldwäsche liegt vor, wenn Gelder krimineller Herkunft in legale Finanzkanäle geschleust werden, um ihnen den Anschein rechtmässiger Herkunft zu geben.

Die Hamburger Isolier-Technik GmbH und die Hamburger Brandschutz-Technik GmbH halten sich an die Steuergesetzgebungen der Länder, in welchen sie aktiv sind. Steuerbetrug oder andere steuerliche Delikte sind strikte untersagt.

Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen (Embargos), Import- und Exportkontrollen, sind im internationalen Handel zu berücksichtigen.

In Zweifelsfällen sind die nachstehenden Grundsätze zu beachten:

  • Es dürfen keine Vereinbarungen abgeschlossen werden, die keinen tatsächlichen geschäftlichen Zweck haben.
  • Alle Vereinbarungen und Verhaltensweisen sind so zu gestalten, dass sie ohne Nachteile öffentlich bekannt werden können.
  • In schwierigen Fällen wie zum Beispiel bei Widersprüchen zwischen den gesetzlichen Vorschriften verschiedener Länder oder nicht eindeutiger Rechtslage ist die Geschäftsführung einzuschalten.
  1. Umsetzung

Jeder Mitarbeiter ist persönlich für die Einhaltung des code of conduct verantwortlich, richtet seine Tätigkeiten im Geschäftsalltag danach aus und ergreift angemessene Massnahmen, um andere von der Nichtbefolgung abzuhalten. Verwaltungsräte und Mitarbeiter in Führungspositionen nehmen durch ihr persönliches Verhalten ihre Vorbildfunktion bei der Umsetzung der Verhaltensgrundsätze wahr.

Es ist eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher alle mit dem Inhalt der Verhaltensgrundsätze vertraut sind und deren Einhaltung von Vorgesetzten und Mitarbeitern geschult, gelebt und überwacht wird.

Es werden keine Verletzungen der Verhaltensgrundsätze geduldet. Vorgesetzte jeder Führungsstufe sind verpflichtet, Verstösse zu ahnden. Disziplinarmassnahmen können in einer Ermahnung oder in einem schriftlichen Verweis bestehen, können aber auch bis hin zur Kündigung führen. Gesetzesverstösse können auch von strafrechtlicher Relevanz sein. Wir behalten uns mögliche Schadenersatzansprüche gegen verantwortliche Personen vor.

10. Inkraftsetzung und Publikation

Die Verhaltensgrundsätze werden im Internet veröffentlicht, geschult und in Papierform an jeden Mitarbeiter ausgehändigt.

Jeder Mitarbeiter erkennt die Verhaltensregeln, per Unterschrift, an und bestätigt damit, dass die Inhalte komplett verstanden und anerkannt wurden.

Die Verhaltensregeln treten zum 01.10.2017 in Kraft.

Die Hamburger Isolier-Technik GmbH bietet und schafft Arbeitsbedingungen, um die Gesundheit aller Mitarbeiter zu fördern und zu erhalten.

Angefangen bei dem strukturierten Aufbau der Arbeitsabläufe und den Gefährdungsbeurteilungen der jeweiligen Baustellen, setzt sich der Erhalt der Gesundheit über die Förderung von sportlichen Aktivitäten und speziellen Seminaren, für den Erhalt der Gesundheit, fort.

Was die psychischen Belastungen betrifft, so werden in regelmässigen Teamsitzungen und Einzelsitzungen, konstruktive Gespräche geführt.

Des Weiteren steht es jedem Mitarbeiter frei sich kostenlos einen Termin bei unserem Obmann und/oder unserem Firmenpsychologen zu buchen.

Unsere Firmengebäude sind auf dem Weg zur Autarkie.

Das erreichen wir durch, eine 25 KW Photovoltaik Anlage auf dem Dach von unserem Bürogebäude, einer 10 KW Sonnenbatterie, einer Brennstoffzelle aus dem Hause Viessmann, einem Viessmann Brennwertkessel und einer passiven Gebäudebelüftung mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung.

Des Weiteren sind das Bürogebäude, die Werkstatt, die Lagerhallen und der Betriebshof komplett mit LED Beleuchtung. Teilweise mit Präsenzmeldern, ausgestattet.

Bis 2022 streben wir weitere 50 KW für die Dachfläche auf unseren Lagerhallen an so, dass wir eine Gesamtleistung von 75 KW erreichen.

Unsere Hybriden und Elektrofahrzeuge laden wir an der hauseigenen 22 KW Ladestation.

Unser erklärtes Ziel ist es den Grossteil unserer Firmenfahrzeuge, über betriebseigene Photovoltaikanlagen, sprich Sonnenenergie zu betanken.